Rechtsanwaltskanzlei Külb kompetente Strafverteidigung in München
Rechtsanwaltskanzlei Külbkompetente Strafverteidigung in München

Wozu benötige Ich einen Strafverteidiger?

Mein Anspruch

Auch unschuldig kann man in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten.

Einfach abzuwarten ist jedoch der falsche Weg.

 

Immer dann, wenn Polizei, Finanzamt oder andere Behörden Ihnen gegenüber Vorwürfe erheben sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

 

Dieser wird die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe prüfen, mit Ihnen besprechen und eine Verteidungsstrategie entwerfen.

Nur wer frühzeitig aktiv wird, kann EInfluss auf behördliche Ermittlungen nehmen.

 

Wenn bereits behördliche Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Kontenpfändungen etc. erfolgt sind, ist die unmittelbare Hinzuziehung eines engagierten Strafverteidigers unumgänglich.

 

 

Rechtsanwalt Philip Külb wurde 2003 als Rechtsanwalt zugelassen.

 

Seit Begin meiner beruflichen Tätigkeit bin ich als Strafverteidiger tätig.

Ich habe die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht absolviert; mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt  im Bereich des Strafrechts und Steuerstrafrechts.

 

Ich stehe meinen Mandanten vom Begin eines Ermittlungsverfahrens an zur Seite um deren Interessen zu wahren.

 

Auch im Bereich des Steuerstrafrechts und der Abagbe von Selbstanzeigen bin ich seit Jahren tätig.

Steuerstrafrecht - Selbstanzeige

Gerade im Bereich des Steuerstrafrechts ist oft kurzfristiges Handeln erforderlich.

Einfache steuerliche Versäumnisse können schnell auch zu steuerstrafrechtlichen Folgen führen.

Frühzeitiges Handeln, etwa durch Einreichen einer strafbefreienden Selbstanzeige kann vor solch gravierenden Folgen schützen.

Da der Gesetzgeber die Vorschriften für die Einreichung einer Selbstanzeige jedoch laufend verschärft, ist der Gang zu einem Anwalt der sich mit den Details auf diesem Gebiet auskennt unerlässlich.

 

 

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